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Königin-Christine-Preis 2007

Die Königin-Christine-Gesellschaft schreibt den Königin-Christine-Preis für herausragende Berichterstattung über schwul-lesbische Wissenschaftsthemen 2007 erneut aus.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland veröffentlichenden Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten. Der Königin-Christine-Preis wird jährlich für journalistische Arbeiten verliehen, die sich in herausragender Weise mit lesbischen oder schwulen Wissenschaftsthemen befassen.

Preisvergabe

Der Preisträger wird durch eine kompetente Jury in nicht-öffentlicher Sitzung bestimmt. Der Königin-Christine-Preis wird Ende des Jahres verliehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gehen keine qualifizierten Beiträge ein, behält sich die Jury vor, den Preis nicht zu vergeben.

Jury

Die Jury besteht aus den Präsidenten der Königin-Christine-Gesellschaft und bis zu drei weiteren MedienwissenschaftlerInnen, Medienschaffenden, WissenschaftlerInnen oder WissenschaftsjournalistInnen.

Bewerbung

Wer sich selbst um den Medienpreis bewerben möchte, sendet seinen Beitrag bitte mit einer Kurzbiografie an die unten genannte Adresse. Vorschläge von Dritten müssen zusätzlich eine kurze Begründung enthalten. Zur Begutachtung durch die Jury werden Beiträge angenommen, die in der Zeit vom 1. August 2005 bis 31. Juli 2006 erstmals erschienen sind oder gesendet wurden. Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften müssen kopierfähig im DIN A4-Format vorliegen. Sie helfen uns, wenn Sie den Beitrag zusätzlich im Original beilegen. Radiobeiträge müssen als CD-ROM, Fernsehbeiträge als VHS-Kopie (mit vollständigem, kopierfähigem Manuskript im DIN A4-Format) vorliegen. Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen. Insbesondere ist von den TeilnehmerInnen am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht verletzt werden. Die AutorInnen geben ihr Einverständnis für eine Veröffentlichung ihres Beitrags im Rahmen der Preisverleihung. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2006 (Datum des Poststempels). Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Eine Rücksendung der eingereichten Arbeiten erfolgt nicht.

Königin-Christine-Gesellschaft
-Medienpreiskommission-
Postfach 190139
50498 Köln


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